Verfügung des LK MSE zu Einschränkungen wg. COVID-19
Wulkenzin, den 08. 01. 2021
Aus aktuellem Anlass verfügt der Landkreis mit sofortiger Wirkung Regelungen zu allgemeinen Ausgangsbeschränkungen und zur Begrenzung der Neuinfektionen an den Schulen S. dazu 34. und 33. Allgemeinverfügung des LK unten.
In Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlässt der LK MSE die 31. Allgemeinverfügung zur Regelung von Einschränkungen für private Zusammenkünfte COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2
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